Mit Beginn des Schuljahres 2024/25 wird für Landeslehrpersonen sowie für die Bediensteten der SAF GmbH* das Jobticket (Maximoticket für den gesamten Verbundraum Vorarlberg) eingeführt. Das Jobticket kann in erster Linie für den Weg zwischen Wohn- und Dienstort verwendet werden und soll einen Anreiz für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen. Es kann aber auch für sonstige dienstliche Zwecke sowie in der Freizeit verwendet werden.
Anspruch auf ein Jobticket haben all jene Landeslehrpersonen, die sich aktiv im Dienst befinden und deren Wohnort mehr als zwei Kilometer vom Dienstort entfernt liegt. Das Jobticket ist steuer- und sozialversicherungsfrei.
Das Jobticket kann selbständig über den Vorarlberger Verkehrsverbund (VVV) erworben werden. Optional kann beim Kauf auch eine Ratenzahlung in Anspruch genommen werden.
Nach Erwerb des Tickets kann an die Präs/3 (praes3@bildung-vbg.gv.at) ein Antrag auf Kostenrückerstattung gestellt werden. Dem Antrag sind eine Kopie der Rechnung sowie eine Kopie des Tickets beizulegen. Das Antragsformular ist unten auf dieser Seite und auf www.vobs.at abrufbar.
*Bitte beachten Sie diesbezüglich die gesonderte Infomail der SAF GmbH.
FAQs zum Jobticket für Landeslehrpersonen
Nachfolgend finden Sie Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Jobticket für Landeslehrpersonen (Stand: 09.09.2024):
Kontakt
Bei weiteren Fragen zum Jobticket wenden Sie sich bitte an:
Abteilung Präs/3, praes3@bildung-vbg.gv.at