Primarstufe:
In der Primarstufe gibt es keine gesetzliche Quereinsteigerregelung, aber es gibt großen Bedarf. Bewerber/innen mit abgeschlossener Reifeprüfung und pädagogischer Ausbildung können bei Bedarf mit Sondervertrag für ein Schuljahr angestellt werden. Der Gehaltsabschlag richtet sich nach der jeweiligen Ausbildung und beträgt bis zu 22%.
Sekundarstufe:
Wer die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, kann – sofern der Bedarf anderweitig nicht gedeckt werden kann – mit befristeten Sondervertrag angestellt werden (z.B. Bachelor für Sportwissenschaften ohne Berufspraxis für Bewegung und Sport, Absolvent eines Konservatoriums mit Berufspraxis als Musikschullehrer für Musikerziehung, Absolvent einer HTL für Mathematikunterricht an einer Mittelschule).