Die Gliederung des österreichischen Schulwesens wird gemäß § 3 Schulorganisationsgesetz durch die Alters- und Reifestufen, die verschiedenen Begabungen und durch die Lebensaufgaben und Berufsziele bestimmt.
Die ganztägige Schulform ist eine über die Schule organisierte Betreuung, die einheitliche Bedingungen des Lernens und der Betreuung unabhängig vom sozialen Hintergrund und von besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Schulkinder schaffen soll. Damit trägt sie wesentlich zur Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich bei und dient der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf.