BESP: Rundschreiben 15/2024 des BMBWF

Betrifft: alle Schulen

Sehr geehrte Direktorinnen und Direktoren!

Im neuen BMBWF Rundschreiben 15/2024: „Umgang mit Risiken und Gewährleistung von Sicherheit sowie organisatorische Richtlinien“ wurden die beiden RS 16/2014 (Sicherheitserlass) und RS 22/2019 (Organisatorische Richtlinien für BESP) zusammengefasst und auf neuesten Stand gebracht. 

Dieser Erlass ist die Grundlage für die sichere Durchführung von allen sportlichen Tätigkeiten mit Schülerinnen und Schülern. Ergänzt wird er von den bisherigen RS 17/2014 (Richtlinien bewegungserziehlicher Schulveranstaltungen) und RS 15/2005 (Aufsichtserlass).

Bitte leitet dieses Rundschreiben an alle im Schulsport tätigen Lehrpersonen zur Kenntnisnahme weiter.

Mit freundlichen Grüßen
Für die Bildungsdirektion
Mag. Conny Berchtold
FI Bewegungserziehung und Sport

Veröffentlicht am 02.10.2024