Schulassistent:innen unterstützen Kinder mit besonderen Bedürfnissen bei der Teilhabe am Schulunterricht, dies kann sowohl in Form von 1:1 Betreuung einzelner Kinder oder einer Gruppe von mehreren Kindern erfolgen. Die Tätigkeit als Schulassistenzkraft ist sehr vielfältig, da die Unterstützungsleistungen von den individuellen Bedürfnissen der zu unterstützenden Kinder abhängig sind. Die Aufgaben reichen von pflegerisch bzw. therapeutisch/funktionaler Unterstützung hin zu erzieherischer, individueller lernbegleitender sowie partizipationsunterstützender Assistenzleistung.
Freizeitpersonal betreut und beaufsichtigt Schüler:innen während des Freizeitteils ganztägiger Schulformen (Mittags- und Nachmittagsbetreuung). Ziel ist es den Schüler:innen eine sinnvolle Freizeitgestaltung mit Lern-, Bewegungs- und Spielzeiten zu ermöglichen. Das Arbeitsfeld von Freizeitpersonal umfasst die Motivation zur Bewegung, soziales Lernen, Erlernen einer Tagesstruktur, Förderung der Interessen und Begabungen der Schüler:innen, aber auch den intensiven Austausch mit Eltern, Lehrpersonen und der Schulleitung.
Die SAF GmbH wendet den Kollektivvertrag für Sozial- und Gesundheitswesen in Vorarlberg (VSG-KV) an. Die Tätigkeiten als Schulassistenzkraft und/oder Freizeitbetreuer:in wird je nach Ausbildung und Tätigkeitsbereich in Gehaltsgruppe 3, 4 oder 5 eingestuft. Zudem steht bei der Tätigkeit als Schulassistenzkraft oder in der Freizeitbetreuung 12-mal jährlich die Gefährdungszulage (dzt EUR 194,10) sowie bei Einstufung in Gehaltsgruppe 4 bei Vorliegen einer 2-Jährigen berufseinschlägigen Ausbildung die SOB-Ausbildungszulage (dzt EUR 173.00), je aliquotiert zum Beschäftigungsausmaß, zu.
Im Bereich der Schulassistenz stehen neben den Betreuungsstunden (50 min Schulstunden werden als 60 min verbucht), also der Zeit in der direkt mit den Schüler:innen gearbeitet wird, pro Betreuungsstunde 20% (das sind 12 min) Vor- bzw. Nachbereitungszeit sowie jährlich pauschal 70h für die Teilnahme an Konferenzen, Sprechtagen usw. zur Verfügung. Damit ergibt sich bei 22 Betreuungsstunden während des Schuljahres eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 28 Stunden und ein Jahresbeschäftigungsausmaß von 60 %.
Aufgrund der Tätigkeit im Schulbetrieb ist die schulfreie Zeit grundsätzlich auch dienstfrei, sofern keine Tätigkeit in der Ferienbetreuung vereinbart wurde. Da der VSG-KV einen Urlaubsanspruch von fünf Wochen sowie eine Sabbatical-Zeitgutschrift von einer Woche pro Kalenderjahr vorsieht, werden die zusätzlichen dienstfreien Wochen im Rahmen der kollektivvertraglichen Durchrechnungen über einen Zeitraum von 52 Wochen im Laufe des Schuljahres eingearbeitet. Dies ist in der oben angeführten Berechnung des Beschäftigungsausmaßes bereits berücksichtigt.
Wir beschäftigen Personen mit den unterschiedlichsten Vorbildungen. Berufserfahrung in der Arbeit mit Kindern oder im Bereich der Sozialbetreuung sind jedenfalls von Vorteil. Die Auswahl des jeweiligen Personals obliegt der jeweiligen Schulleitung bzw. dem Schulerhalter und hängt von den Bedürfnissen der jeweilig zu betreuenden Kinder ab.
Für Personen ohne einschlägige Vorbildung ist für die Tätigkeit im Bereich Schulassistenz die Absolvierung des Hochschullehrgangs "Schulassistenz" an der PH Vorarlberg verpflichtend (PH Vorarlberg: Schulische Assistenz). Für Personen mit einschlägiger Vorbildung wird ein Fortbildungsprogramm an der PH Vorarlberg angeboten.
Weitergehende Unterlagen finden Sie unter:
VOBS: Unterlagen/Formulare SAF GmbH
Bei weiteren Fragen stehen wir unter folgenden Kontaktdaten gerne zur Verfügung!