Die Ausbildungspflicht kann auf folgende Arten erfüllt werden:
- Schulbesuch (AHS, BMS oder BHS) oder privater Unterricht
- Berufliche Ausbildung (Lehre, Überbetriebliche Lehrausbildung, Teilqualifikation)
- Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
- Besuch von Kursen für schulische Externistenprüfungen oder einzelne Ausbildungen (z.B. Vorbereitung auf den Pflichtschulabschluss oder auf Berufsausbildungsmaßnahmen)
- Teilnahme an Maßnahmen für Jugendliche mit Assistenzbedarf
- Beschäftigung, die im Perspektiven- oder Betreuungsplan vorgesehen ist
Neben einer bundesweiten Koordinierungsstelle gibt es zur Gewährleistung der Ausbildung von Jugendlichen in jedem Bundesland eine eigene Koordinierungsstelle.
Koordinierungsstelle Vorarlberg
AusBildung bis 18
Anton-Schneider-Straße 2
6900 Bregenz
T +43 664 88 93 12 68
service@kost-vorarlberg.at
https://www.kost-vorarlberg.at/bifokostwp/