Die allgemeine Schulpflicht wird durch den Besuch der nachstehend angeführten Schularten erfüllt:
In den ersten vier Schulstufen durch den Besuch der Volksschule oder Sonderschule; im 5. bis 8. Schuljahr durch den Besuch der Mittelschule, der allgemein bildenden höheren Schule, der Volksschul- oder Sonderschuloberstufe.
Im 9. Schuljahr durch den Besuch der Polytechnischen Schule, durch den Weiterbesuch einer Mittel- oder Sonderschule, einer Berufsvorbereitungsklasse für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf oder durch den Besuch einer mittleren bzw. höheren Schule.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten und mit Genehmigung des/der zuständigen Leiters/Leiterin der Bildungsregion kann die Schulpflicht auch durch einen häuslichen Unterricht erfüllt werden.
Zur Anrechnung eines Schulbesuches im Ausland ist ein jährliches Ansuchen der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Bei Fragen im Bereich Pflichtschulen:
- Schuldirektionen
- Bildungsregion Nord
Leiter: SQM DI Johannes Schwärzler
M 0664 810 9312 | johannes.schwaerzler@bildung-vbg.gv.at - Bildungsregion Süd
Leiterin: SQM Dipl.-Päd. Judith Sauerwein, BEd
M 0664 810 9313 | judith.sauerwein@bildung-vbg.gv.at - Bildungsdirektion für Vorarlberg
Leitung Pädagogischer Dienst
Monika Steurer, BEd MSc
M 0664 810 9315 | monika.steurer@bildung-vbg.gv.at