In den österreichischen Gesetzen zur Schulorganisation, zum Schulunterricht und zur Schulpflicht sind diverse Möglichkeiten zur Begabungs- und Begabtenförderung verankert:
- § 2 Schulorganisationsgesetz: Aufgabe der österreichischen Schule
- § 6 Schulorganisationsgesetz: Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
- § 17 Schulunterrichtsgesetz: Unterrichtsarbeit
- § 26 Schulunterrichtsgesetz: Überspringen von Schulstufen
- § 45 Schulunterrichtsgesetz: Fernbleiben vom Unterricht
- § 7 Schulpflichtgesetz: Vorzeitige Einschulung
Der gesetzliche Rahmen für die Durchführung von Begabungs- und Begabtenförderung an Schulen wurde zudem durch unterschiedliche Initiativen und Erlässe ausgedehnt:
- Grundsatzerlass zur Begabungs- und Begabtenförderung (Rundschreiben Nr. 25/2017)
- Grundsatzerlass „Ganzheitlich-kreative Lernkultur in den Schulen“ (Rundschreiben Nr. 15/2009)
- Erlass Initiative „25+“: Individualisierung des Unterrichts – Persönlichkeit und Lernvoraussetzungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler in den Mittelpunkt stellen (Rundschreiben Nr. 9/2007)
- Erlass „Besser Fördern. Schülerinnen und Schüler individuell fördern und fordern“: Verpflichtendes standortbezogenes Förderkonzept (Rundschreiben Nr. 11/2005)